Allgemeine Geschäftsbedingungen von Danora Promotion – Inh. Aaron Hilgert
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Sämtliche Lieferungen, Leistungen und Angebote von Danora Promotion – Inh. Aaron Hilgert (nachfolgend „Danora“ genannt) erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Sie gelten spätestens mit der Entgegennahme der Waren durch den Kunden.
(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
(3) Anlässlich eines Vertragsabschlusses von Danora abgegebener Willenserklärungen erfolgen stets unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch den jew. Zulieferer, es sei denn, Danora hat eine etwaige Falsch- oder Nichtlieferung selbst verschuldet. Stellt sich die Durchführung eines Vertrages für Danora – beispielsweise aufgrund der Nichtverfügbarkeit eines bestimmten Produkts – als unmöglich dar, wird Danora den Kunden hierüber unverzüglich informieren. Eine gegebenenfalls bereits erfolgte Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.
(4) Diese AGB der Danora gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine ausdrückliche Differenzierung vorgenommen.
§ 2 Zustandekommen des Vertrages
(1) Unsere Angebote sind freibleibend. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.
(2) Die Bestellung ist ein bindendes Angebot. Sie kann nach Wahl von Danora innerhalb von zwei Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung angenommen werden oder dadurch, dass dem Besteller innerhalb dieser Frist die bestellte Ware zugesendet wird. Erfolgt weder eine Annahme des Angebots, noch die Lieferung der bestellten Ware innerhalb der Zwei-Wochen-Frist, gilt das Angebot des Kunden als abgelehnt.
(3) Bestellt ein Verbraucher die Ware auf elektronischem Weg, wird Danora den Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung kann aber mit der Annahmeerklärung verbunden werden.
(4) Etwaige Nebenabreden, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen, sind nur wirksam, wenn sie von Danora schriftlich (ausreichend in Textform, § 126 b BGB) bestätigt werden.
(5) An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch für solche schriftlichen Unterlagen, die als vertraulich bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Kunde der ausdrücklichen Zustimmung von Danora.
§ 3 Preise
(1) Die vereinbarten Preise verstehen sich ab Lager zuzüglich Transport- und Verpackungskosten und zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet.
(2) Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von Danora anerkannt sind. Soweit der Kunde Unternehmer ist, ist ein Zurückbehaltungsrecht ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderung stammt aus demselben Vertragsverhältnis und ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
§ 4 Widerrufsbelehrung für Verbraucher
(1) Widerrufsrecht: Als Verbraucher haben Sie das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage, ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht Beförderer ist, die Waren, bei einer Bestellung von mehreren Waren mit einer Bestellung die letzte Ware, in Besitz genommen haben bzw. hat.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Danora Promotion, ladungsfähige Anschrift: Beatusstraße 58, 56073 Koblenz, Tel.: +49 (261) 1349588-0, E-Mail: info@danora.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
(2) Folgen des Widerrufs: Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standartlieferung gewählt haben) unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Ware wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Ware zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
Sie haben die Ware unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrages unterrichten, an uns, Danora Promotion, Beatusstraße 58, 56073 Koblenz (Tel.: +49 (261) 1349588-0) zurückzusenden oder zu übergeben. Diese Frist ist gewahrt, wenn Sie die Ware vor Ablauf der Frist von 14 Tagen absenden.
Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.
Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
(3) Ausschluss des Widerrufsrechts
bitte beachten sie, dass das Widerrufsrecht nicht besteht, sofern ihre Bestellung die Lieferung von Waren zum Gegenstand hat, die
– nach ihren Spezifikationen angefertigt, durch eine Werbeanbringung für Sie individuell veredelt oder eindeutig auf ihre persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder
– die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder
– schnell verderben können oder deren Verfalldatum überschritten würde.
Ende der Widerrufsbelehrung
§ 5 Liefer- und Leistungszeit, höhere Gewalt
(1) Liefertermine oder –fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch Danora.
(2) Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund von höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die Danora die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei Lieferanten von Danora oder dessen Unterlieferanten eintreten -, hat Danora auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen Danora, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
(3) Wenn die Behinderung aufgrund von höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die Danora die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen länger als 3 Monate dauert, ist Danora nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder wird Danora von seiner Verpflichtung frei, so kann der Kunde hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Auf die genannten Umstände kann sich Danora nur berufen, wenn Danora den Kunden hierüber benachrichtigt hat.
(4) Danora ist zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt.
(5) Falls vereinbart ist, dass der Kunde seinen Auftrag an Danora, z. B. bezüglich Maße, Design, Modell, Farbgebung oder Veredelung noch näher spezifizieren wird und der Kunde die für die Spezifikation vereinbarte Frist überschritten hat, so geht eine dadurch entstandene Verzögerung in der Lieferung nicht zu Lasten von Danora. Danora behält sich das Recht vor, den nicht rechtzeitig spezifizierten Auftrag ganz oder teilweise zu streichen.
(6) Falls eine Ware von Danora unverzollt verkauft wird, so gibt eine Erhöhung der Einfuhrzölle, Umsatzsteuer und/oder sonstiger Steuern und/oder Zölle dem Kunden nicht das Recht, den Auftrag zu annullieren; auch eine Änderung etwaiger Qualitätsvorschriften und/oder Einwände, welche auf Grund von Patentschriften, Warenzeichen und anderen dergleichen Rechten durch Dritte erhoben werden sollten, können auf keinen Fall zur Rückgängigmachung des Auftrages seitens des Kunden führen, es sei denn Danora hat in diesem Zusammenhang arglistig gehandelt.
(7) Falls der Kunde die Ware bei Ankunft nicht sofort in Empfang nimmt, so gehen alle daraus erwachsenden Kosten zu Lasten des Kunden. Danora bleibt es vorbehalten die Ware an einen Dritten zu verkaufen bzw. den ursprünglichen Kunden für einen etwaigen Verlust haftbar zu machen.
§ 6 Gefahrenübergang
(1) Ist der Kunde Unternehmer, geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald die Sendung von Danora oder den Lieferanten von Danora an die für den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager des Lieferanten von Danora verlassen hat. Falls der Versand ohne Verschulden von Danora unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Kunden über.
(2) Ist der Kunde Verbraucher, geht die Gefahr zufälligen Untergangs oder zufälliger Verschlechterung der verkauften Sache auch beim Versendungskauf erst mit der Übergabe der Sache auf den Käufer über.
(3) Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer sich im Annahmeverzug befindet.
§ 7 Gewährleistung
(1) Geringfügige Abweichungen in Format, Farbe oder Material des Artikels sowie geringfügige Farbabweichungen beim Druck und andere Abweichungen der Veredelung wie z. B. bei Gravuren, Prägungen und Stickereien aufgrund der Materialbeschaffenheit des Artikels und abweichender Materialbeschaffenheit des Artikels innerhalb einer Charge, werden vom Kunden toleriert, falls nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Maße und Mengen der bestellten Waren werden so genau wie möglich berücksichtigt. Abweichungen von 10 % nach oben oder unten sind zulässig, zu tolerieren und dürfen von Danora berechnet werden.
(2) Soweit eine Lieferung von Danora im Rahmen eines Werkvertrages Mängel aufweist, leistet Danora Gewähr durch Nachbesserung. Sofern die Nachbesserung fehlschlägt, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Dies gilt auch, wenn Danora die Nachbesserung ernsthaft und endgültig verweigert. Das Recht auf Rücktritt steht dem Auftraggeber nicht zu, wenn die Pflichtverletzung unerheblich ist. Die vorgenannten Mängelansprüche verjähren in einem Jahr. Das gilt nicht, soweit es sich um Schadensersatzansprüche wegen Mängeln handelt. Für Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels gilt § 8.
(3) Für alle anderen Verträge mit Kunden gilt Folgendes:
Ist der Kunde Verbraucher, haftet Danora bei Vorliegen eines Mangels nach den gesetzlichen Vorschriften.
Ist der Kunde Unternehmer, behält Danora sich bei Vorliegen eines Mangels die Wahl der Art der Nacherfüllung vor.
Ist der Kunde Verbraucher, beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei Lieferung neuer Sachen 2 Jahre, bei Lieferung gebrauchter Sachen 1 Jahr. Die Frist beginnt mit Gefahrenübergang. Dies gilt nicht, soweit es sich um Schadensersatzansprüche wegen Mängeln handelt. Für Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels gilt § 8.
Ist der Kunde Unternehmer, beträgt die Gewährleistungsfrist immer ein Jahr. Die Verjährungsfrist im Fall eines Lieferregresses nach den §§ 478, 479 BGB bleibt unberührt. Dies gilt nicht, soweit es sich um Schadensersatzansprüche wegen Mängel handelt. Für Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels gilt § 8.
(4) Jegliche Gewährleistungsansprüche entfallen, wenn der Kunde von sich aus in die vertragsgegenständliche Ware eingreift, sie wie auch immer modifiziert, unabhängig in welchem Umfang solche Modifikationen stattfinden oder stattgefunden haben.
(5) Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde von Danora nicht. Etwaige Herstellergarantien bleiben davon unberührt.
§ 8 Haftung
(1) Die Haftung der Danora für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Kunden, Ansprüchen wegen der Verletzung von Kardinalpflichten, d.h., von Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und bei deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist sowie dem Ersatz von Verzugsschäden und Fällen gesetzlich vorgesehener zwingender Haftung, wie etwa der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Insoweit haftet Danora für jeden Grad des Verschuldens. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Anbieter nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(2) Der vorgenannte Haftungsausschluss gilt ebenfalls für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen sowie der gesetzlichen Vertreter von Danora.
(3) Soweit eine Haftung für Schäden, die nicht auf der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Kunden beruhen für leichte Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen ist, verjähren derartige Ansprüche innerhalb von 2 Jahren, beginnend mit der Entstehung des Anspruchs bzw. bei Schadensersatzansprüchen wegen eines Mangels ab Übergabe der Sache.
(4) Soweit die Schadensersatzhaftung Danora gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Danora.
§ 9 Stornogebühren
(1) Tritt der Kunde, der kein Verbraucher ist, vom Vertrag zurück, fällt eine Schadenspauschale in Höhe von 20 % des Nettogesamtkaufpreises an, wobei dem Kunden die Möglichkeit des Nachweises eines geringeren Schadens unbenommen bleibt. Umgekehrt bleibt die Geltendmachung weiteren Schadens durch Danora unberührt. Insbesondere sind solche Kosten zu 100 % zu ersetzen, die durch Erstellung von Werkzeugen, Maschineneinrichtungen und sonstigen, individuellen Vorkehrungen im Hinblick auf die Auftragsdurchführung entstanden sind.
(2) Der Rücktritt vom Vertrag ist ausgeschlossen, wenn es sich bei der bestellten Ware um individuell für den Kunden hergestellte bzw. veredelte Ware handelt.
§ 10 Telefonische Aufträge
Werden Aufträge telefonisch entgegengenommen und hierbei Werbetexte oder Werbeanbringungsvorgaben durchgegeben, übernimmt Danora keine Gewähr für die Richtigkeit des Texts oder der Werbeanbringung. Danora empfiehlt daher Werbetexte oder Werbeanbringungsvorgaben schriftlich durchzugeben. Das gleiche gilt für Andruck- und Freigabemuster. Sollte der Kunde kein Andruck- oder Freigabemuster wünschen oder dies aus zeitlichen Gründen nicht mehr erstellt werden können, besteht keine Reklamationsmöglichkeit hinsichtlich der Werbeanbringungsausführung.
§ 11 Eigentumsvorbehalt
(1) Ist der Kunde Verbraucher, behält sich Danora das Eigentum an der Kaufsache bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor. Ist der Kunde Unternehmer, behält sich Danora das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist Danora berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, Danora erklärt diesen ausdrücklich. In der Pfändung der Kaufsache durch Danora liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag. Danora ist nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Bestellers – abzgl. angemessener Verwertungskosten – anzurechnen.
(2) Bei Pfändung oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Besteller Danora unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit Danora der Pfändung widersprechen kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, Danora die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten seiner Drittwiderspruchsklage zu erstatten, haftet der Besteller für den Ausfall.
(3) Der Besteller ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen; er tritt Danora jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwehrsteuer) ab, die ihm aus der Wiederveräußerung an seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Besteller auch nach Abtretung ermächtigt. Die Befugnis von Danora, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Danora verpflichtet sich jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung des Insolvenz- oder Vergleichsverfahrens gestellt ist oder die Zahlungseinstellung vorliegt. Im Falle eines Antrages auf Eröffnung des Insolvenz- oder Vergleichsverfahrens kann Danora verlangen, dass der Besteller die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner im Einzelnen bekannt gibt und alle zum Einzug erforderlichen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
(4) Wird die Kaufsache mit anderen, Danora nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwirbt Danora das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt Vermischung in der Weise, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Besteller Danora anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Besteller verwahrt das so erworbene Allein- oder Miteigentum für Danora.
(5) Danora verpflichtet sich, die ihr zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers insoweit freizugeben, als der Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt Danora.
§ 12 Zahlung
(1) Soweit nicht anders schriftlich vereinbart, sind die Rechnungen von Danora sofort fällig und spätestens 14 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar. Danora ist berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des Kunden Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen und den Kunden über die Art der erfolgten Verrechnung zu informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist Danora berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auch auf die Hauptleistung anzurechnen. Ausgenommen sind Neukunden, diese werden ausschließlich gegen Vorkasse beliefert, sofern nicht anders vereinbart. Als Neukunde zählen Verbraucher und Unternehmer gleichermaßen, die zwei oder weniger Aufträge mit Danora vollständig abgewickelt haben.
(2) Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn Danora über den Betrag verfügen kann. Die Annahme von Schecks bedarf der schriftlichen Vereinbarung bei Auftragserteilung; hierbei gilt die Zahlung als erfolgt, wenn die Frist von 7 Tagen nach der Einlösung des Schecks verstrichen ist.
(3) Ist der Kunde Verbraucher und gerät dieser in Verzug, so ist Danora berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an, gesetzliche Verzugszinsen sowie eine Bearbeitungspauschale für das Mahnwesen in Rechnung zu stellen.
(4) Ist der Kunde Unternehmer und gerät dieser in Verzug, so ist Danora berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an, gesetzliche Verzugszinsen sowie eine Bearbeitungspauschale für das Mahnwesen in Rechnung zu stellen.
(5) Wenn Danora Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, so ist Danora berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn Danora einen Scheck angenommen hat. Danora ist in diesem Fall auch berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen. Das gleiche Recht behält sich Danora bei Erstbestellern und Sonderanfertigungen vor.
§ 13 Drittrechte
(1) Der Kunde hat für die Richtigkeit der von ihm zu liefernden Unterlagen, Zeichnungen, Vorlagen, Muster etc. einzustehen und stellt Danora vollumfänglich von Ansprüchen Dritter frei, die diese deswegen geltend machen, da durch die vom Kunden gelieferten Unterlagen, Zeichnungen, Vorlagen, Muster etc. Drittrechte verletzt worden sind.
(2) Der Kunde hat die von Danora vorgeschlagenen und gestalteten Werbemittel auf ihre rechtliche, insbesondere wettbewerbsrechtliche, Zulässigkeit zu prüfen. Sofern im Einzelfall nicht anderes schriftlich vereinbart ist, übernimmt Danora keinerlei Haftung für die Schutzfähigkeit und rechtliche, insbesondere wettbewerbsrechtliche Unbedenklichkeit der von Danora für den Kunden hergestellten Waren.
(3) Der Kunde erteilt Danora die zeitlich und örtlich unbegrenzte Genehmigung, für ihn gefertigte Artikel abzulichten, in den jeweiligen Katalogen, Broschüren und/oder Internetseiten von Danora darzustellen und/oder als Muster oder auf Messen zu verwenden.
(4) Wir behalten uns vor, bei von uns gelieferten Werbemitteln unser Branding in dezenter Form anzubringen.
§ 14 Import
Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass bestimmte Produkte besonderen Import-/Exportkontrollen und/oder Beschränkungen unterliegen können. Die vorherige Prüfung und Einhaltung solcher Bestimmungen obliegen ausschließlich dem Kunden. Der Kunde ist damit einverstanden, dass gegebenenfalls kein Produkt exportiert wird oder wiederverkauft werden kann – sei es direkt oder indirekt, separat oder als Teil eines Systems – ohne dass der Kunde zuvor auf eigene Kosten sämtliche Regelungen und anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen eingehalten und beispielsweise auch die erforderliche Zustimmung einer insoweit zuständigen Behörde und/oder einer sonstigen staatlichen Stelle eingeholt hat. Gleiches gilt, sofern für Import/Export bestimmter Produkte ggf. besondere Unterlagen benötigt werden, deren Beschaffung grundsätzlich ebenfalls dem Kunden obliegt. Wird vom Kunden ein Ursprungszeugnis benötigt, so ist Danora hierauf bereits bei Aufgabe der Bestellung in Kenntnis zu setzen; Danora ist berechtigt, für den im Rahmen der Beantragung/Ausstellung eines solchen Ursprungszeugnisses geleisteten (Mehr-)Aufwand dem Kunden eine angemessene Aufwandspauschale je Ursprungszeugnis zu berechnen.
§ 15 Verjährung eigener Ansprüche
Die Ansprüche von Danora auf Zahlung verjähren abweichend von § 195 BGB in fünf Jahren. Bezüglich des Beginns der Verjährungsfrist gilt § 199 BGB.
§ 16 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Form von Erklärungen
(1) Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Danora und Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter vorsorglichem Ausschluss von UN-Kaufrecht.
(2) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Koblenz, Rheinland-Pfalz.
(3) Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die der Kunde Danora gegenüber oder einem Dritten abzugeben hat, bedürfen der Textform gemäß § 126b BGB.
§ 17 Teilunwirksamkeit
Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden oder eine Regelungslücke enthalten, so verpflichten sich die Vertragsparteien, in Verhandlungen mit dem Ziel einzutreten, die unwirksame oder unvollständige Bestimmung durch eine angemessene Individualabrede zu ersetzen oder zu ergänzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der gewollten Regelung weitestgehend entspricht. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen bleibt davon unberührt.
Stand: 31. Oktober 2023